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Nothilfe, Opferhilfe, Sozialhilfe 

 

NothilfeWas ist Nothilfe? Nothilfe umfasst Essen, Unterkunft und Medizinische Notfallbehandlungen. Meistens erhalten Sie die Nothilfe in Form von Gutscheinen oder Materialien, selten wird Geld ausbezahlt. Wer bekommt Nothilfe? Jeder Mensch in Not hat in der Schweiz gemäss Nothilfeverordnung das Recht auf Unterstützung. Sie erhalten Nothilfe unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Die Ursachen der Notlagen sind unerheblich. Wie beantragt man Nothilfe? Die Nothilfe beantragen Sie auf der Gemeinde des Wohnkantons oder in den Sozialzentren der Stadt. Dafür füllen Sie ein Antragsformular aus.


Opferhilfe
Was ist Opferhilfe? Die Opferhilfe unterstützt Opfer einer Straftat und deren Angehörige mit finanziellen Leistungen. Die Opferhilfe übernimmt die Kosten für die Bewältigung der Folgen der Straftat oder den Ersatz des Schadens. Die Höhe der ausbezahlten Gelder ist abhängig von der finanziellen Situation des Opfers. Wer bekommt Opferhilfe? Nach einer Straftat haben alle Menschen in der Schweiz gemäss Opferhilfegesetz (OHG) das Recht auf Unterstützung. Hilfe erhalten Sie auch dann, wenn Sie keine Strafanzeige gemacht haben. Bei einer Straftat im Ausland hilft derjenige Staat, in dem die Straftat begangen wurde. Wie beantragt man Opferhilfe? Wenn Sie Opferhilfe beantragen wollen, können Sie dies mit der Unterstützung einer Berater:in tun. Oder Sie füllen selbstständig ein Gesuchsformular aus. Das ausgefüllte Gesuchsformular reichen Sie bei einer anerkannten Opferberatungsstelle ein.


Sozialhilfe
Was ist Sozialhilfe? Die Sozialhilfe sichert das Existenzminimum. Sie übernimmt die Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnung, Gesundheit. Wer bekommt Sozialhilfe? Menschen in einer Notsituation können in der Schweiz Sozialhilfe beantragen. Der Anspruch auf Sozialhilfe hängt unter anderem vom Aufenthaltsstatus ab. Es gibt kein Bundesgesetz zur Sozialhilfe. Die Wohnkantone entscheiden im Einzelfall über die Gestaltung der Sozialhilfe. Wie beantragt man Sozialhilfe? Sozialhilfe können Sie bei der Wohngemeinde oder auf dem städtischen Sozialamt beantragen. Dafür füllen Sie selbstständig oder mit der Hilfe einer Sozialberater:in ein Formular aus.

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